GUTACHTEN
Gutachten im Schadenfall – gründlich, schnell und transparent.
Im Schadenfall sollte die Regulierung möglichst schnell und reibungslos verlaufen. Mit unseren individuellen Kfz-Gutachten helfen wir Ihnen den entstandenen Schaden zu beziffern. Dabei können wir Ihnen Gutachten für folgende Fahrzeugtypen anbieten: PKW, LKW, Motorrad, Roller, Wohnwagen/Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Oldtimer/Youngtimer.
Hilfe bei unverschuldeten Unfällen
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, sondern sichern Sie sich selbst ab. Hier erhalten Sie durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die den tatsächlichen gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen.
Das Gutachten im Überblick:
Reparaturkosten, -weg und -dauer
Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall)
Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs)
Wertminderung
Das Gutachten im Überblick:
Zu Beginn werden wir mit der Aufnahme der verschiedenen Daten beginnen:
Unfalldaten
Abgrenzung von Vorschäden und Altschäden
Fahrzeugdaten
Unfallbedingte Schäden
Das Gutachten im Einzelnen:
Bei der Ermittlung der Reparaturkosten wird auf eine stets aktuelle elektronische Datenbank zurückgegriffen. Somit werden die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben zur Erstellung des Gutachtens verwendet. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze sowie Lackaufschlag, Fahrzeugverbringung und Ersatzteilaufschlag der entsprechenden herstellergebundenen Fachwerksatt (oder Ihrer Stammwerkstatt) in Ihrer Nähe. Der Reparaturweg und dessen Dauer richten sich nach jedem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigen unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben und dem Stand der Technik festgelegt.
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab. So sind das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, der Zustand, die Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Dabei muss jedoch zusätzlich der regionale Markt berücksichtigt werden, denn nach diesem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert.
Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erforderlich wird diese erst, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Fahrzeug innerhalb der nächsten 6 Monate unabhängig von einer durchgeführten Reparatur verkaufen möchten. Sollte also ein Restwert gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern und nicht (wie Versicherungen bzw. deren Sachverständige) mit Hilfe des Sondermarktes von OnlineRestwertbörsen. Bei der Ermittlung der Wertminderung kann man auf diverse Rechenmodelle zurückgreifen, wobei alle zu verschiedenen Ergebnissen kommen und somit als unbrauchbar einzustufen sind. Der Kfz-Sachverständige legt die Wertminderung anhand der Marktbeobachtung und seinen Erfahrungswerten fest.
Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.
Das sollten Sie beachten!
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung: Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs, Mietwagen für die Reparaturdauer, Sachverständiger der Versicherung, Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung und so gut wie kein Aufwand für Sie. Doch Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas verschenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld! Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung durchführt und die Schadenhöhe ermittelt, so wie einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.
Sollten Sie dennoch eingewilligt haben und sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie immer noch das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.
So werden z.B. Schäden in Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z.B. keine oder eine meist zu geringe Wertminderung ermittelt.