FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie hätten gerne ausführlichere Informationen? Gerne dürfen Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir bemühen uns Ihre Fragen umgehend zu beantworten.
Es ist immer von Vorteil, wenn überprüft wird, ob die Daten vom Unfallgegner stimmen. Bei Personenschaden ist es ratsam die Polizei hinzuzuziehen, da es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln kann.
Ein Gutachten brauchen Sie ab einem Schadenwert von ca. 700 €, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter einer Schadenhöhe von 700 € benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, oder ein durch uns erstelltes Kurzgutachten.
Viele Versicherer verlangen zur Einstufung eines älteren Fahrzeuges ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festlegen zu können. Bei Werterhöhenden Maßnahmen kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl sein.