UNFALL?

Was Sie als Geschädigter nach einem Unfall beachten sollten!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was Ihnen zusteht? In Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten können wir Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung helfen.

Wahl des Kfz-Sachverständigen

Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und -umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Nach einem Unfall haftet der Verursacher gemäß Straßenverkehrsgesetz § 249 BGB für die verursachten Schäden. Da Fahrzeughalter in Deutschland laut § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die vollständige Regulierung der entstandenen Schäden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschädigte keine Mitschuld trägt. Zu den übernommenen Kosten zählen folgende Posten:

  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung des Fahrzeuges
  • Rechnung des Gutachters
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Behandlungskosten der Verletzten
  • Schmerzensgeld
  • Rechtsanwaltskosten
  • Bargatelschäden

Beweissicherung

Sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat. Dies gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt. Sollte es zu einem weiteren Unfall kommen, ist eine vorherige Beweissicherung zwingend notwendig.

Reparieren oder Auszahlen?

Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können auch durch ein Gutachten entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden, wodurch eine angemessene Wertminderung angesetzt werden kann.

Sie wissen nicht, wo Ihnen der Kopf steht? Wir helfen Ihnen!

Kompetent - durch unsere Erfahrungen im Kfz-Bereich und durch stetige Weiterbildungen bieten wir umfangreiches Fachwissen!

Vertrauensvoll - unsere Erfahrungen zahlen sich für Sie aus. Vertrauen Sie der Meinung anderer Kunden!

Flexibel- durch zeitnahe Termine bei Ihnen vor Ort passen wir uns Ihren Bedürfnissen an!

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