AGB

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oderwegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

  • 5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.
  • 5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
  • 5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Eurotax- SCHWACKE“ Liste.
  • 5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 115,00 berechnet.
  • 5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
  • 5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
  • 5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
  • 5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet;
  • 5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
  • 5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).

6. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beenden der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

7. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesens e.V. Köln für Kfz – Gutachten.

8. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

9. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz -Sachverständigenbüros Sbeiti in Siegen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12. Umsatzsteuer

Alle genannten Preise sind in netto zzgl. der zur Zeit geltenden MwSt.

13. Zuschläge für Sonntags-,Feiertags- und Nachtarbeit

Dem Sachverständigenbüro Sbeiti wird ein prozentualler Aufschlag bei Besichtigungen an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht auf dem Grundhonorar zugewiesen. Diese werden wie folgt berechnet: Nachtarbeit 25% (20 Uhr – 6 Uhr); Sonntagsarbeit 50% (0 Uhr – 24 Uhr) 125% an gesetzlichen Feiertagen & am 31.Dezember ab 14Uhr; 150% an besonderen Feiertagen (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 01.Mai)

Zusatz bei Kfz-Bewertungen

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro Sbeiti bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheitbetreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind -soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungenauszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtensschriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Sbeiti zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

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